Liebe Apnoe- und Gerätetaucher,
zur Zeit ist das Tauchen im Fühlinger See in Köln leider nicht möglich.
Die Stadt Köln schreibt hierzu:
Bezüglich der Ausübung des Tauchsports kann § 3 Abs. 2 der CoronaSchVO herangezogen werden. Demnach müssen generell alle Sportanlagen zunächst bis einschließlich 19.04.2020 geschlossen bleiben. Da es sich um eine Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen handelt, ist auch die Stadt Köln an diese Rechtsnorm gebunden.
Als städtische Sportanlage zählt auch das Gebiet des Fühlinger Sees, da dieses satzungsgemäß als Erholungs- und Sportanlage ausgewiesen ist. Insbesondere die Seen (Tauchsee, Regattastrecke etc.) sind dabei als reine Sportflächen zu bewerten, würden aber im Falle einer Zuordnung als Schwimm- /Freibad ebenso der genannten Verordnung nach §3 Abs. 1 unterliegen. Das bedeutet, es gelten die selbigen Regelungen, wie auch in anderen Sporteinrichtungen, die stadtweit geschlossen sind. Insoweit sind leider keine Ausnahmen möglich (bspw. darf auch keine Sporthalle geöffnet werden, selbst wenn dort nachweislich nur ein Sportler trainieren würde).
Bitte beachtet auch die Empfehlungen des VDST zum Tema Sporttauchen:
https://www.vdst.de/2020/03/16/umgang-mit-corona/
Wir, der Vorstand der Tauchflaschen, empfehlen daher ausdrücklich zur Zeit auf das Apnoe- und Gerätetauchen zu verzichten.
Beim Tauchen steht an erster Stelle immer die eigene Sicherheit, gefolgt von der Sicherheit des Tauchpartners. In der aktuellen Krise kann aus diesen Gründen leider kein Tauchsport ausgeübt werden.